Tickets / Bezahlung / Reservierung
1. Das Ticket ist ausdrücklich namen- und personenbezogen. Es ist nicht übertragbar und gilt nur für
die Kategorie und die Route, für die es ausgestellt wurde. Jede Änderung muss bei GreekFerries Club,
den Reservierungszentralen oder den Hafenbüros des Unternehmens rechtzeitig gemeldet werden.
2. Das Ticket ist für ein Jahr ab Ausstellungsdatum und nur für den angegebenen Abfahrtshafen gültig.
3. Die Platzreservierung kann bei GreekFerries Club in den Reservierungszentralen und Hafenbüros der Gesellschaft vorgenommen werden.
4. Die Inhaber von Tickets mit offenem Rückfahrtdatum sollen die Platzreservierung, insbesondere
während der Sommersaison, rechtzeitig sorgen. Offene Tickets sind für ein Jahr ab Ausstellungsdatum
gültig, verpflichten ggf. zur Zahlung einer Preisdifferenz und müssen zur Platzreservierung durch eine Zentralagentur oder ein Hafenbüro des Unternehmens beglaubigt werden.
5. Gemäß dem internationalen S.O.L.A.S.- Übereinkommen, dem Präsidialerlass Nr. 23/99 des Griechischen Staats und der Gemeinschaftsrichtlinie 98/41, ist bei Reservierung die Angabe folgender Daten erforderlich: Familienname, Vorname (Initialen), Geschlecht, Altersangabe (Erwachsener - Kind - Kleinkind), Kraftfahrzeugtyp und Kennzeichennummer. Von Fahrgästen, die nicht Staatsangehörige / Einwohner
eines EU-Mitgliedsstaats sind, werden zusätzlich die Staatsangehörigkeit, die Reisepassnummer und das Geburtsdatum verlangt. Behinderten Fahrgästen raten wir, ihre Behinderung bei der Platzreservierung
bekannt zu geben.
6. Ticketstornierungen:
Sind können die Stornobedingungen der Fährgesellschaft unter Änderungen & Storno auf der Seite „Kundenunterstützung“ nachlesen.
Zusätzlich zu den Stornogebühren der Fährgesellschaft, behält der Greekferries Club 10 % des zu zurückerstattenden Betrages auf den internationalen bzw. 5 % auf den innergriechischen Routen ein.
7. Im Fall eines verlorengegangenen Tickets muss der Inhaber GreekFerries Club oder das Zentralbüro des Unternehmens schriftlich informieren. Die Ausstellung des neuen Tickets geht zu Lasten des Fahrgastes.
Die Rückerstattung des verlorengegangenen Tickets erfolgt nach Ablauf der Gültigkeitsdauer, insofern von
der Jahresüberprüfung festgestellt wird, dass es nicht benutzt worden ist.
8. Kinder im Alter von bis zu 4 Jahren reisen kostenlos und sind zu einem eigenen Bett bzw. Sitzplatz nicht berechtigt. Allerdings ist die Ausgabe eines Nullpreis-Tickets erforderlich, da andernfalls die Einschiffung nicht erlaubt ist. Auf den Auslandslinien (Italien - Griechenland) wird Kindern im Alter von 4 bis 16 Jahren eine Ermäßigung in Hohe von 50% für alle Kategorien gewährt. Auf den Inlandslinien (Griechenland) wird Kindern im Alter von 4 bis 10 Jahren eine Ermäßigung in Höhe von 50% gewährt.
9. In den Läden und A-la-carte-Restaurants der Schiffe werden folgende Kreditkarten angenommen: AMERICAN EXPRESS / DINERS / VISA / EUROCARD / MASTERCARD.
Preise / Ermäßigungen / Fahrpläne
1. Die Fahrpreise auf den In- und Auslandslinien gelten für die Seereise in der gewählten Kabinenkategorie und beinhalten alle Hafengebühren. Mahlzeiten und Getränke sind im Ticketpreis nicht enthalten.
2. Im Fall einer Fahrplanstornierung wird das Ticket, ohne jegliche andere Verpflichtung der Reederei gegenüber dem Fahrgast, vollständig erstattet.
3. Das Unternehmen behält sich das Recht vor, ohne Vorankündigung, ein anderes Schiff als das auf dem Ticket angegebene, einzusetzen.
4. Die Ermäßigung in Höhe von 30% gilt ausschließlich für die Rückfahrtspreise der Auslandslinien, soweit ein Hin- und Rückfahrtsticket ausgestellt worden ist. Die Ermäßigung kann für jeden Hafen, der für die Rückfahrt ausgewählt worden ist, in Anspruch genommen werden. Alle anderen Ermäßigungen sind nicht kumulativ.
Es kann jeweils nur eine Ermäßigung in Anspruch genommen werden.
5. Ermäßigungsberechtigte Fahrgäste werden gebeten, uns diese Berechtigung bei Reservierung mitzuteilen. Nach Ticketausstellung ist eine Rückerstattung aufgrund einer Preisabweichung nicht möglich.
6. Gruppen sowie Lastkraftwagen, Busse und unbegleitete Kraftfahrzeuge unterliegen speziellen Vereinbarungen.
Einschiffung / Sicherheit
1. Passagiere und Kfz müssen sich zum Check-in im Hafenbüro innerhalb der folgend aufgeführten Fristen einfinden:
- Bei Inlandslinien (Griechenland) mindestens 1 Stunde vor Schiffsabfahrtzeit.
- Bei Auslandslinien (Italien - Griechenland) mindestens 2 Stunde vor Schiffsabfahrtzeit.
- Bei spaeterem Eintreffen ist das Unternehmen berechtigt, den reservierten Platz zu vergeben,
wobei der Passagier sein Recht auf Rückerstattung des Ticketpreises verliert.
2. Einschiffungs und -Ordnung erfolgt bei Kraftfahrzeugen gemäß der geltenden Hafenregelungen der Hafenbehörde, in deren Zuständigkeitsbereich die Einschiffung erfolgt.
3. Fahrgäste und Kraftfahrzeuge dürfen keine Waffen, Spreng-, Brand-, entzündliche sowie gefährliche
Stoffe im Allgemeinen mit sich führen bzw. tragen.
4. Die Insassen müssen die Fahrzeuge verlassen, bevor dieses in das Schiff einfährt. Die vom Passagier angegebene Fahrzeugkategorie ist auf dem Fahrschein vermerkt.
5. Fahrer sind verpflichtet, ihre Kraftfahrzeuge nach den ihnen gegeben Anweisungen zu laden bzw.
zu entladen.
6. Weder die Rederei noch das Fährpersonal ist für jegliche Art von Unfall, Verlust oder Beschädiung vor der Einschiffung, während dem Boarding oder nach der Ausschiffung verantwortlich.
Passagiere mit besonderen Bedürfnissen
Auf der Fähre werden spezielle Kabinen zur Verfügung gestellt, mit einfachem Zugang, um Passagiere mit besonderen Bedürfnissen die Überfahrt zu erleichtern. Da es nur eine begrenzte Anzahl dieser Kabinen gibt, ist eine Vorreservierung notwendig.
Allgemeine Informationen
1. Die Fahrgäste haften für die Einhaltung der geltenden Hafen-, Gesundheits- und Zollbestimmungen.
2. Die Fahrgäste müssen sich nach den Anleitungen des Kapitäns und der Besatzung, bezogen auf die Aufrechterhaltung der Ordnung und die Sicherheit des Schiffes richten.
3. Für Reklamationen müssen sich die Fahrgäste wahrend der Reise an den Kapitän oder an den ersten
Offizier des Schiffes bzw. nach Ende der Reise an Minoan Lines oder an die Hafenbehörden wenden.
4. Das Reisegepäck kann im Kfz aufbewahrt werden. Die Passagiere werden gebeten, persönliche Gegenstände, die während der Reise gebraucht werden, mitzunehmen. Das Unternehmen haftet nicht
für den Verlust von Taschengeld oder Wertgegenständen im Inneren des Fahrzeuges in den gemein-
nützigen Räumen oder in den Kabinen. Wertgegenstände können bei dem Zahlmeisterbüro des Schiffes
zur Aufbewahrung abgegeben werden.
5. Haustiere reisen kostenlos, werden in speziellen Räumen auf dem Schiffsdeck untergebracht und sind in den geschlossenen, gemeinnützigen Räumen und den Kabinen nicht zugelassen. Für deren Fütterung und Hygiene müssen die Besitzer sorgen. Die Beförderung von Haustieren kann nur in Begleitung von aktuellsten Gesundheitszertifikate erfolgen.
6. Die offizielle Währung auf den Schiffen ist der EURO.
7. Bei Buchung ganzer 2-Bett-Kabinen für eine Einzelperson erfolgt ein Zuschlag von 50% des Fahrpreises
für das unbenutyte Bett.
8. Die Fahrgäste können alle gemeinnützigen Räume des Schiffes frei benutzen. Salons und Bars können
nicht zum Schlafen oder Essen dienen.
9. Passagiere, die sich für den Busservice zwischen Patras und Athen interessieren, wenden sich bitte für weitere Informationen und Reservierungen an die Rezeption oder den Zahlmeister des Schiffes.
10. Die Fahrpläne, Preise und Reisebedingungen unterliegen Änderungen ohne Vorankündigung. Die in den Fahrplänen angegebenen Ankunftszeiten beziehen sich auf den Ankunftszeitpunkt des Schiffes im Vorhafen.
11. Das Unternehmen haftet nicht für die Verspätung, Abweichung oder Nichteinhaltung der normalen Route, die durch schlechte Witterung, Anordnungen des Ministeriums für die Handelsmarine oder der Hafenbehörde oder aus höherer Gewalt verursacht wird.
12. Bei Rechtsstreitigkeiten in Bezug auf diesen Reisevertrag, ist das Griechische Recht anwendbar.
Zuständig für die Streitbeilegung ist das Gericht der Stadt Piräus.
Achtung!
Unerwartete Einstellung des Betriebs durch eine Fährgesellschaft
Um Ihre Buchung zu sichern, sind Greekferries Club SA verpflichtet, die entsprechende Zahlung an die Fährgesellschaft unmittelbar nach Abschluss auszuführen, unabhängig vom Reisetermin.
In dem Fall, dass die Fährgesellschaft, mit der Sie buchen, ihren Betrieb wegen Schulden, Unfall, Bankrott o. a. einstellt, erhalten Sie eine Rückerstattung, sobald Greekferries Club den entsprechenden Betrag von der Fährgesellschaft oder einer anderen öffentlichen oder privaten Stelle erstattet bekommt. In jedem anderen Fall haftet Greekferries Club nicht für eine Rückerstattung an den Kunden.