Grimaldi Compagnia di Navigazione SpA fungiert als Vermittler für die Träger: Atlantica SpA di Navigazione SpA und Grimaldi & Suardiaz SpA. Grimaldi Lines, welche den Seetransport ausführen, sind auf dem Fährticket aufgeführt. Passagiere, ihr Gepäck und begleitende Fahrzeuge werden ausschließlich zu den Geschäftsbedingungen des Trägers befördert. Mit dem Ticketkauf akzeptiert der Passagier ohne Einschränkungen die folgenden Geschäftsbedingungen:
DEFINITIONEN
“Träger” steht für den Besitzer des Schiffes, das den Seetransport ausführt.
“Gepäck” steht für das Handgepäck im Besitz des Passagiers, welches nicht registriert oder im oder am Auto oder in einem der Aufbewahrungsorte des Schiffes untergebracht ist und nur aus persönlichen Gegenständen besteht.
“Begleitendes Fahrzeug” steht für jegliche motorisierte Transportmittel (einschl. Anhänger) zur Personenbeförderung, welche keine Verkaufsgüter transportieren und deren Besitzer oder legaler Nutzer einer der Passagiere der Reisevereinbarung ist.
BEFEHLSGEWALT DES KAPITÄNS
Der Kapitän hat das Recht, ohne Lotsen weiterzureisen, andere Schiffe abzuschleppen oder ihnen unter welchen Bedingungen auch immer beizustehen, von der Standardroute abzuweichen, jeden Hafen anzufahren und Passagiere und ihr Gepäck zur Fortsetzung ihrer Reise auf andere Schiffe zu verlegen. Grimaldi Lines und der die Gesellschaft vertretende Kapitän des Schiffes haben die Befugnis, einem Passagier die Einschiffung zu verweigern, der sich ihrer ausschließlichen Einschätzung nach nicht im für eine Schiffsreise notwendigen Gesundheitszustand befindet. Außerdem haben Grimaldi Lines und der sie vertretende Kapitän die Befugnis, einen Passagier, dessen Gesundheitszustand ihm die Fortsetzung der Reise nicht erlaub oder dessen Verhalten eine Gefahr oder ernsthafte Störung für die anderen Passagiere und die Schiffsbesatzung darstellt, am folgenden Hafen auszuschiffen. Alle Passagiere des Schiffes unterstehen der Disziplinargewalt des Kapitäns in Bezug auf alle Angelegenheiten, die die Sicherheit betreffen. Grimaldi Lines und der Kapitän haben das Recht, jedem Befehl oder Richtlinie zu folgen, die von der Regierung oder einem Amt irgend eines Staates herausgegeben wurde oder von Personen, die in Vertretung oder mit der Erlaubnis einer solchen Regierung oder Autorität agieren oder angeben, dies zu tun oder von einer Person, die gemäß der Bedingungen der Kriegsrisikoversicherung befugt sind, solche Ordern und Richtlinien auszugeben. Alle vom Träger, dem Organisator und dem Kapitän unternommenen Handlungen während der Ausführung oder als Konsequenz solcher Ordern und Richtlinien werden nicht als Nichterfüllung der vertraglich vereinbarten Leistungen angesehen. Die Ausschiffung der Passagiere und Ihres Gepäcks als Konsequenz solcher Ordern und Richtlinien enthebt Grimaldi Lines und den Kapitän von jeglicher Verantwortung für die Fortsetzung der Reise oder die Heimkehr der Passagiere.
DIE SCHIFFE
Es handelt sich bei den Schiffen um ro\pax Fähren oder Passagier-Cruisefähren, die Passagiere und Fracht transportieren. Die veröffentlichten Fahrpläne und Reisezeiten können sich je nach Jahreszeit oder Wetterbedingungen, Hafenbetrieb und Hafenverkehr ändern. Solche Änderungen können ohne vorherige Benachrichtigung der Passagiere erfolgen. Eine daraus resultierende Verspätung stellt keinen Grund für die Stornierung der Buchung oder Rückerstattungs- oder Entschädigungsansprüche der Passagiere dar.
RESERVIERUNGEN
Zur Bestätigung einer Buchung muss der gesamte Ticketpreis im Voraus ausgeglichen werden. Keine Buchung wird vor dem vollständigen Ausgleich des Ticketpreises bestätigt. Kein Passagierticket kann vor der vollständigen Bezahlung des Reisepreises ausgestellt werden. Aus Sicherheitsgründen müssen der Passagiername, Informationen zum Reisedokument, Fahrzeugart und –kennzeichen, die auf den Tickets enthalten sind denjenigen der Passagiere und Fahrzeuge entsprechen, die am Check-in erscheinen. Sollten die Informationen nicht übereinstimmen, kann der Zutritt zum Hafenbereich und/oder dem Schiff verweigert werden.
GELTENDE VORSCHRIFTEN
Der Beförderungsvertrag mit Grimaldi Lines für Passagiere, deren Gepäck und mitgeführte Fahrzeuge wird durch das italienische Schifffahrtsgesetz (Codice Italiano di Navigazione) geregelt und entsprechend der italienischen Gesetzgebung interpretiert, sowie eventuell anzuwendender internationalen Vereinbarungen und insbesondere der Athens Convention of 12\12\1974 wie vom London Protocol of 19\11\1976 modifiziert.
BEFÖRDERUNGSVERTRAG (Ticket)
Der Beförderungsvertrag (Passagierticket) ist streng persönlich und nur gültig für die darauf angegebene Person. Das Ticket kann nicht auf eine andere Person übertragen werden. Das Ticket kann entweder auf Papier, Fax, E-Mail oder digital sein. Am Abfahrtshafen wird das Ticket gegen einen persönlichen Boarding Pass ausgetauscht, welcher während der gesamten Reise mitgeführt werden muss. Passagiere ohne diesen Boarding Pass an Board müssen eine Strafe in Höhe der doppelten Ticketkosten (§399 des Italienischen Schifffahrtsabkommen) bezahlen.
FAHRPREISE
Die Fahrpreise werden in €uro angegeben. Der auf dem Ticket vermerkte Fahrpreis basiert auf dem Tarif gültig Tag der Ticketausstellung. Grimaldi Lines hat das Recht die Fahrpreise vor der Abfahrt, sowohl Hin- als auch Rückfahrt, zu modifizieren. Wenn dies zutrifft, ist der Passagier verpflichtet, vor Einschiffung, die Preisdifferenz zu begleichen, hat aber auch das Recht das Ticket zu stornieren und erhält Rückerstattung der nicht-verwendeten Teile der Reisepassagen.
HAFTUNGSBESCHRÄNKUNGEN
Die Haftung des Trägers bei persönlichen Verletzungen oder Tod, Verlust oder Beschädigung von Gepäck, begleitenden Fahrzeuge von Passagieren, Wertgegenständen, persönlichen Gegenständen oder anderen Besitz des Passagieres, überschreitet nicht die Vorgaben durch das Italienischen Schiffahrtsabkommen ausgenommenein Internationales Abkommen kann angewendet werden – genauer das Athener Abkommen von 13/12/47 modifiziert durch das Londoner Protokoll 19/11/74. Jegliche Kontroverse oder Rechtsstreitigkeit zwischen dem Passagier und dem Träger in Verbindung mit dem Beförderungsvertrag, dem Transport von Gepäck und/oder begleitenden Fahrzeugen unterliegt ausschließlich der Zuständigkeit des Gerichts von Neapel (Italien).
VERHALTEN AN BOARD
Der Passagier muss sich strikt and die Boarddisziplin und an die geltenden Vorschriften für den Transport auf See, besonders in Bezug auf Sicherheit und Schutz der Schifffahrt, halten. Rauchen im Inneren der Fähre ist verboten. Die Besatzung ist gesetzlich verpflichtet, das Nichtrauchergesetz auszuführen und jede Übertretung ausnahmlos den zuständigen Behörden zu melden (Gesetz No. 3 von 16/1/1003 und Vereinbarung 16/1/2/2004). Die Nichtbeachtung einer gesetzlich zulässigen Anweisung oder Regel durch eine authorisierte Sicherheitsperson wird gemäß dem geltenden Zivil- und Strafgesetz geahndet. In Übereinstimmung mit den gültigen Anti-Terror Maßnahmen (ISPS) kann jeder Passagier willkürlich einer Gepäckskontrolle und Überprüfung der Identität durch einen Offizier unterzogen werden.
EINSCHIFFUNG
Passagiere mit Fahrzeugen müssen sich mindestens 1 ½ Stunden vor der geplanten Abfahrt beim Check-In einfinden. Passagiere ohne Fahrzeuge müssen mindestens 1 Stunde vor Abfahrt beim Check-In sein. Passagieren die zu spät beim Check-In eintreffen werden, verlieren den Anspruch auf ihre Reservierung und die Einschiffung kann nicht mehr garantiert werden. Während der Einschiffung müssen alle Passagiere in Besitz eines gültigen Tickets sein. Des weiteren wird ein gültiger Personalausweis bzw. Reisepass und wenn nötig ein Dokument (Visa) für die Einreise in das Zielland benötigt, und für alle Länder, welche bereist werden. Der Kapitän und seine Mitarbeiter bestimmen die Reihenfolge, mit der Fahrzeuge auf die Fähre gelassen und auf welchem der Decks sie geparkt werden.
REISEPASS & AUSWEIS
Staatsbürger von EU Ländern: für Tunesien und Marokko wird ein gültiger Reisepass benötigt. Für EU Länder (Italien, Spanien, Malta, Sizilien und Sardinien) muss eine gültige ID-Karte oder ein gültiger Reisepass vorgelegt werden. Staatsbürger nicht-europäischer Länder welche den Visums Vorschriften der Schengen Zone unterliegen: ein gültiger Reisepass und eine Aufenthaltsgenehmigung oder ein Visum für Länder der Schengen Zone müssen mitgeführt werden.
EINSCHIFFUNG MINDERJÄHRIGER PASSAGIERE
In Übereinstimmung mit Verordnung (EC) Nr. 2252/2004, müssen minderjährige Passagiere über eigene Reisedokumente für die Einschiffung verfügen. Kinder, unter 12 Jahre alt, werden nur mit einer erwachsenen Begleitperson an Board akzeptiert. Sollte die Begleitperson kein Elternteil sein, muss dem Kapitän oder Intendant der Fähre eine schriftliche Genehmung, unterzeichnet von beiden Elternteilen, vorgelegt werden. Die Genehmigung muss auch eine Kopie eines gültiges Ausweises beider Elternteile enthalten. Bei nicht EU-Bürgern wird zusätzlich eine Kopie der Ausländer Bescheinigung gefordert, auf der das Kind eingetragen ist. Minderjährige Passagiere, älter als 12 Jahre dürfen unbegleitet reisen, sofern eine Erklärung beider Elternteile beim Kapitän oder Intendant vorliegt, mit denen die Eltern jegliche Verantwortung für evenutelle Schäden an der Person oder dritten Parteien übernehmen. Die Erklärung muss auch eine Kopie eines gültiges Ausweises beider Elternteile enthalten. Bei nicht EU-Bürgern wird zusätzlich eine Kopie der Ausländer Bescheinigung gefordert, auf der das Kind eingetragen ist. Weder der Kapitän noch Besatzungsmitglieder dürfen unter keinen Umständen den miderjährigen Passagier in Gewahrsam nehmen. Des weiteren benötigt der minderjährige Passagier alle notwendigen Dokumenten, welche vom Zielland vorgeschrieben sind. Grimaldi Lines übernimmt keine Haftung, falls die Behörden im Bestimmungshafen die mitgebrachten Dokumente als unvollständig einschätzen.
EINSCHIFFUNG VON SCHWANGEREN FRAUEN
Schwangere Frauen, ab bzw. nach dem 6. Schwangerschaftsmonat dürfen nur dann reisen, wenn ein ärztliches Zertifikat vorliegt (nicht älter als 7 Tage), welches die Überfahrt authorisiert. Bei Schwangerschaften mit bekannten Kompliaktionen, muss ein ärztliches Zertifikat unabhängig vom Schwangerschaftsmonat mitgeführt werden. Die Einschiffung ist bis 7 Tage vor dem erwarteten Geburtstermin und ab 7 Tagen nach Geburt erlaubt. Der Kapitän hat das Recht die Einschiffung von schwangeren Frauen zu verweigern, wenn nach seinem alleinigen Ermessen, der gesundheitliche Zustand der Frau eine Reise nicht zulässt. Sollte die Einschiffung durch den Kapitän verweigert werden, ist Grimaldi Lines nur verpflichetet die Ticketkosten zurück zu erstatten.
GESUNDHEITS- UND IMPFBESTIMMUNGEN
Es wird vorausgesetzt, dass sich der Passagier bei Antritt der Reise sowohl physisch als auch psychisch in gesundem Zustand befindet und unter keiner Krankheit, Beschwerden oder Gebrechen leidet. Beachten Sie, dass die Fähre über keinen Arzt verfügt. Eine Erste-Hilfe Station und eine Krankenkabine sind jedoch vorhanden.
VERSICHERUNG
Die Haftung der Fährgesellschaft ist durch die Versicherung ihres P&I Clubs gedeckt, hat aber beschränkte Haftung gegenüber dritten Parteien. Passagieren wird dringend empholfen eine Versicherung für Stornierungen, Gepäcksverlust, Reiseunfälle und Rückführungen abzuschließen. Bezüglich der Fahrzeuge sehen Sie bitte den nächsten Absatz.
BEGLEITENDE FAHRZEUGE
Ausschließlich Fahrzeuge, die zur Personenbeförderung geeignet und registriert sind, werden als begleitende Fahrzeuge akzepiert.Fahrzeuge, welche keine persönlichen Gegenstände, aber Verkaufsgüter oder andere Objekte, transportieren, können nicht als begleitende Fahrzeuge eingeschifft werden und müssen als Cargo angemeldet werden. Wenn sich während der Einschiffung herausstellt, dass das Fahrzeug in eine andere Kategorie als auf dem Ticket angegeben fällt, verliert der Passagier das Recht an Board zu gehen (ohne Rückerstattung des Ticketpreises). Sollte der Passagier vom Check-In Personal dennoch reisen dürfen, müssen die Preisdifferenz zur neuen Fahrzeugkategorie und Änderungsgebühren bezahlt werden. Das Fahrzeug wird vom Passagier ein- und ausgeschifft. Sobald das Fahrzeug auf der dafür vorgesehenen Parkfläche abgestellt wird, muss der Moto ausgeschaltet, ein Gang eingelegt und die Handbremse angezogen werden. Das Fahrzeug muss außerdem abgeschlossen werden. Der Zugang zur Garage der Fähre ist während der gesamten Überfahrt verboten. Sollte das Fahrzeug mit LPG (Autogas) arbeiten, muss dies bei der Buchung zwingend bekannt gegeben werden. Das LPG-Element muss den Italienischen Normen entsprechen und im Zulassungsschein deklariert sein. Die Absperrventile des LPG-Tankes müssen während der gesamten Überfahrt geschlossen bleiben. Wenn das Fahrzeug nicht funktionstüchtig ist, muss der Passagier eine schriftliche Erklärung an Grimaldi Lines senden, mit der er bestätigt, dass ein Abschleppwagen auf seine Kosten bei der Ein- und Ausschiffung vor Ort ist. Anderfalls kann die Einschiffung verweigert werden. Der Passagier muss in Besitz aller benötigen Dokumenten für die Ausschiffung des Fahrzeuges im Ankunftshafen sein. Grimalid Lines übernimmt keinn Haftung für das auftreten von Schwierigkeiten aufgrund von fehlenden oder falschen Dokumenten. Jegliche Kosten (vorgesehen oder nicht) während der Ausschiffung des Fahrzeuges (Zölle, Einfuhrlizenzen, Bearbeitungsgebühren, Standgeld) müssen vom Passagier übernommen werden. Schäden, die das Fahrzeug des Passagieres auf der Fähre oder gegenüber dritten Parteien verursacht hat, unterliegen der Haftung und Verantwortung des Passagiers, welcher für den Schaden entweder selbst oder durch seine Versicherung aufkommen muss. Der Passagier kann jeder Zeit vor Ausschiffung dazu verpflichtet werden eine Erklärung über die Haftung für die verursachten Schäden zu unterzeichnen. Wir empfehlen das Risiko des Seetransportes durch eine angemessen Reiseversicherung zu decken. Grimalid Lines bietet keinen Versichungsschutz an, ausgenommen die eigene Haftung der Fährgesellschaft und innerhalb der Vorgaben des Italienischen Schifffahrtsabkommen, oder falls zutreffend durch ein Internationales Abkommen.
REISEGEPÄCK
Passagiere dürfen nur persönliches Eigentum im Gepäck mitführen. Insbesondere darf das Gepäck des Passagiers keine Güter, die zu gewerblichen Zwecken dienen, enthalten. Gefahrengüter sind nicht erlaub (als Gefahrengüter gelten, aber sind nicht beschränkt auf: Waffen, Sprengstoffe, illegale Drogen). Passagiere dürfen Gepäck, welches während der Reise benötigt wird mitnehmen. Zu der Garage hat man aus Sicherheitsgründen nach Ablegen im Hafen keinen Zugang. Passagiere in Kabinen dürfen ein Gepäcksstück pro Person bei sich haben. Passagiere mit Pullmann-Sitzen oder Deckplätzen haben Anspruch auf ein kleines Handgepäck. Alle anderen Gepäcksstücke, die im bzw. auf dem Fahrzeug gelagert werden können, müssen gegen einen Aufrpeis im Gepäcksaufbewahrungsraum der Fähre untergebracht werden. Haushaltswaren und andere schwere Gegenstände müssen eingecheckt und in den entsprechenen Garagenbereich transportiert werden (gegen Aufpreis). Die Haftung von Grimaldi Lines bezüglich Gepäcksgegenständen überschreitet nicht die Vorgaben, bestimmt durch das Italienische Schifffahrtsabkommen, oder falls zutreffend, durch das Internationale Abkommen, und gilt nur innerhalb von 30 kg unregistrierten Gepäck pro Person, inklusive Gepäck in oder auf dem Fahrzeug oder in der Gepäcksaufbewahrung der Fähre. Grimalid Lines ist in keiner Weise haftbar für Diebstahl, Verlust oder Beschädigung von Schmuckstücken, Geld, Dokumenten, Manuskripten oder Wertgegenständen, ausgenommen persönlichen Gegenständen, wo auch immer auf der Fähre untergebracht. Grimaldi Lines übernimmt keine Haftung für Gepäcksstücke, die anderes als persönliche Gegenstände enthalten.
WÄHRUNG
Die offizielle Währung an Board ist €uro. Es gibt keine Wechselstube an Board. Schecks werden nicht angenommen.
KINDER
Kindernächlässe sind abhänging vom Reisetermin und den jeweiligen Normalpreisen. Ein Altersnachweis muss erbracht werden. Als Referenzdatum gilt der Reisetag.
HAUSTIERE
Es tut uns leid, aber Grimaldi Lines erlaubt keine Haustiere in den Kabinen und anderen Passagierbereichen. Haustiere müssen in den Zwinger untergebracht werden und einen Maulkorb tragen. Tiere, die durch allgemeine Standards nicht als Haustiere angesehen werden, sind an Board nicht erlaubt. Haustiere müssen in Begleitung einer verantwortlichen Person reisen und über den Europäischen Haustierreisepass verfügen.
Stornierung – Erstattung
Sind können die Stornobedingungen der Fährgesellschaft unter Änderungen & Storno auf der Seite „Kundenunterstützung“ nachlesen.
Zusätzlich zu den Stornogebühren der Fährgesellschaft, behält der Greekferries Club 10 % des zu zurückerstattenden Betrages ein.
KÜNDIGUNG DES VERTRAGES DURCH GRIMALDI LINES
Im Falle einer Stornierung der Überfahrt durch die Reederei, erhält der Kunde eine Rückerstattung der Ticketkosten, und zusätzlich jenen Betrag, den der Kunde zahlen hätte müssen, wenn er die Reservierung am selben Tag storniert hätte. Als Tag der Stornierung gilt das Datum an dem Grimaldi Lines seine Kunden über die stornierte Überfahrt informiert. Sollte Grimalid Lines eine Überfahrt aus Gründen stornieren, für die die Reederei keine Verantwortung trifft, tritt Artikel 408 des Italienische Navigations Code in Kraft.
BEANSTANDUNGEN
Beanstandungen und Beschwerden müssen schriftlich an Grimaldi Lines geschickt werden.
VORSCHRIFT 98/41/EU bezüglich der Registrierung von Personen an Board von Passagierfähren.
Während des Buchungsvorganges muss der Kunde folgende Informationen zur Verfügung stellen: Vorname, Nachname, Nationalität, Geburtsdatum, Ausweisnummer. Des weiteren kann der Kunden Grimaldi Lines über spezielle gesundheitliche Bedürfnisse und/oder Hilfe bei Notfällen informieren. Aller persönlichen Daten werden in Übereinstimmung des italienische Gesetztes n. 675 of 31\12\1996 gehandhabt. Dies ist eine unverbindliche Übersetzung aus dem Italienischen. Nur die italienische Version ist bindend.
Achtung!
Unerwartete Einstellung des Betriebs durch eine Fährgesellschaft
Um Ihre Buchung zu sichern, sind Greekferries Club SA verpflichtet, die entsprechende Zahlung an die Fährgesellschaft unmittelbar nach Abschluss auszuführen, unabhängig vom Reisetermin.
In dem Fall, dass die Fährgesellschaft, mit der Sie buchen, ihren Betrieb wegen Schulden, Unfall, Bankrott o. a. einstellt, erhalten Sie eine Rückerstattung, sobald Greekferries Club den entsprechenden Betrag von der Fährgesellschaft oder einer anderen öffentlichen oder privaten Stelle erstattet bekommt. In jedem anderen Fall haftet Greekferries Club nicht für eine Rückerstattung an den Kunden.